Sebastian Schäfer fragt: Für Oldtimer gibt es normalerweise keine Anhängerkupplung mehr neu zu kaufen. Kann ich eine gebrauchte AHK einbauen? Muss die eingetragen werden? Worauf muss ich achten?
GTÜ-Sachverständiger Wolfram Schulz antwortet: Neue Zugvorrichtungen – im Volksmund auch gern Agrarhaken genannt- müssen meist nicht mehr eingetragen werden, doch für viele Oldtimer gibt es keine neuen Anhängerkupplungen mehr. Das Nachrüsten einer gebrauchten Anhängerkupplung bei Oldtimern ist kein Problem, sofern die Unterlagen (Bauartgenehmigung) vorliegen. Damit wird belegt, dass die Zugvorrichtung...
...für das jeweilige Fahrzeug passend ist. Es findet eine Abnahme der Anhängekupplung statt und die Zulassungsstelle trägt es dann in die Zulassungsbescheinigung ein. Bei Zulassung auf 07er Kennzeichen ist keine Eintragung vorgesehen, hier trägt der Fahrzeughalter die Verantwortung, auch zum Thema Anhängerkupplung sämtliche Vorschriften einzuhalten, d.h. im Zweifel muss er belegen können, dass die verbaute Zugvorrichtung für sein Fahrzeug zugelassen und ordnungsgemäß verbaut ist.