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WEB RueckfahrkameraSo eher nicht: Bei der Hauptuntersuchung dürfte ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen und einer derartig montierten Kamera durchfallen.
Foto: Oldtimerreporter.Haehnel


Sven Kaminski fragt:
Sind Rückfahrkameras an Transportern mit H-Kennzeichen erlaubt oder verliert man damit die H-Zulassung?

GTÜ-Sachverständiger Wolfram Schulz antwortet:
Die Frage, ob eine Rückfahrkamera am Oldtimer zulässig ist oder nicht lässt sich folgendermaßen beantworten: Die Zulassung zum Oldtimer verlangt ein originales, originalgetreues oder zeitgenössisches Erscheinungsbild. Lässt sich die Kamera darin integrieren, ist sie kein Problem. Trohnt die Kamera dagegen deutlich sichtbar am Fahrzeug, wird es mit dem H schwierig.

Bei dem Display oder Monitor sieht es ähnlich aus. Moderne Radios sind zwar zulässig, jedoch stört so ein Monitor schon deutlich das historische Erscheinungsbild. Zusammenfassend kann man sagen, die Rückfahrkamera ist als solches durchaus zulässig, muss sich jedoch in das historische Erscheinungsbild einfügen lassen.