Frag den Sachverständigen
Welche Reifen sind erlaubt? Welche technischen Neuerungen muss, welche darf ich beim Oldtimer einbauen? Was muss ich beim Selbstimport beachten? Nicht nur in Sachen Unfallgutachten ist Wolfram Schulz der richtige Ansprechpartner, sondern auch zu allen technischen Themen der Oldtimerei.
Schon mit 18 Jahren hat er sich einen Klassiker zugelegt: einen Trabant 601 Universal. Während eines Aufenthalts in der ehemaligen Bundeshauptstadt hat er sich dann einen „West-Trabant“ angelacht, einen VW Käfer 1303 S. Den fährt er heute, 20 Jahre später, immer noch. Weil seine Frau gern Motorrad fahren wollte - als Sozia! - kam ein Zweirad hinzu. Inzwischen fährt die Frau des Hauses einen VW 1600 Stufenheck, weitere 8 Motorräder stehen für Ausfahrten bereit, das älteste ist eine DKW SB 200 A Baujahr 1936.
Wolfram Schulz arbeitet seit 2008 als Prüfingenieur unter der Flagge der GTÜ, zudem hat er eine eigene Prüfstelle in der Berliner Straße 105 in Werder. Haben Sie eine Frage von allgemeinem Interesse? Dann schreiben Sie uns! Die Mailadresse finden Sie HIER...
Foto: Oldtimerreporter.Haehnel
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- Geschrieben von: Dieter Haehnel
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Stefan Voss fragt: Meines Wissens kann der Einbau eines modernen Autoradios in einen Oldtimer ein H-Gutachten verhindern. Wie verhält sich der Prüfer, wenn es ein modernes Radio mit altersgerechter Blende ist?
GTÜ-Sachverstaändiger Wolfram Schulz antwortet: Der Anforderungskatalog schließt ein modernes Radio nicht aus. Es dürfen nur keine Änderungen am Armaturenbrett vorgenommen werden.
Das klingt zunächst einfacher, als es ist. Zuerst sind die alten Einbauschächte – so es sie denn in dem Oldtimer gibt - oft zu klein für moderne Autoradios. Dann ist bei manchen Oldtimern kein Radio vorgesehen. Hier wird nur der zeitgenössische Umbau akzeptiert. Wenn beide Anforderungen erfüllt sind, steht dem Musikgenuss beim Cruisen nichts im Wege.
Foto: Oldtimerreporter.Fröhlich
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- Geschrieben von: Dieter Haehnel
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Sebastian Schäfer fragt: Für Oldtimer gibt es normalerweise keine Anhängerkupplung mehr neu zu kaufen. Kann ich eine gebrauchte AHK einbauen? Muss die eingetragen werden? Worauf muss ich achten?
GTÜ-Sachverständiger Wolfram Schulz antwortet: Neue Zugvorrichtungen – im Volksmund auch gern Agrarhaken genannt- müssen meist nicht mehr eingetragen werden, doch für viele Oldtimer gibt es keine neuen Anhängerkupplungen mehr. Das Nachrüsten einer gebrauchten Anhängerkupplung bei Oldtimern ist kein Problem, sofern die Unterlagen (Bauartgenehmigung) vorliegen. Damit wird belegt, dass die Zugvorrichtung...
...für das jeweilige Fahrzeug passend ist. Es findet eine Abnahme der Anhängekupplung statt und die Zulassungsstelle trägt es dann in die Zulassungsbescheinigung ein. Bei Zulassung auf 07er Kennzeichen ist keine Eintragung vorgesehen, hier trägt der Fahrzeughalter die Verantwortung, auch zum Thema Anhängerkupplung sämtliche Vorschriften einzuhalten, d.h. im Zweifel muss er belegen können, dass die verbaute Zugvorrichtung für sein Fahrzeug zugelassen und ordnungsgemäß verbaut ist.
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- Geschrieben von: Dieter Haehnel
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So eher nicht: Bei der Hauptuntersuchung dürfte ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen und einer derartig montierten Kamera durchfallen.
Foto: Oldtimerreporter.Haehnel
Sven Kaminski fragt:
Sind Rückfahrkameras an Transportern mit H-Kennzeichen erlaubt oder verliert man damit die H-Zulassung?
GTÜ-Sachverständiger Wolfram Schulz antwortet:
Die Frage, ob eine Rückfahrkamera am Oldtimer zulässig ist oder nicht lässt sich folgendermaßen beantworten: Die Zulassung zum Oldtimer verlangt ein originales, originalgetreues oder zeitgenössisches Erscheinungsbild. Lässt sich die Kamera darin integrieren, ist sie kein Problem. Trohnt die Kamera dagegen deutlich sichtbar am Fahrzeug, wird es mit dem H schwierig.
Bei dem Display oder Monitor sieht es ähnlich aus. Moderne Radios sind zwar zulässig, jedoch stört so ein Monitor schon deutlich das historische Erscheinungsbild. Zusammenfassend kann man sagen, die Rückfahrkamera ist als solches durchaus zulässig, muss sich jedoch in das historische Erscheinungsbild einfügen lassen.