Roadster à la Francais – Der letzte seiner Art?
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- Geschrieben von Andreas Gaubatz
- Kategorie: Franzosenblech.de
Very british - das Cockpit des Franzosenroadsters aus den Alpen; wenn da nicht die Raute im Lenkrad wäre.
Fotos: privat/Werner Hautz
Heiligenwald, von den Aborigines liebevoll auch „Hollywood“ genannt, liegt in der Gemeinde Schiffweiler im saarländischen Kreis Neunkirchen. Zugegeben, viele Sehenswürdigkeiten gibt es nicht zu bestaunen. Aber Moment! Etwas gibt es da doch. Wenn Sie mal eine sonntägliche Spazierfahrt durch das Gemeindegebiet von Schiffweiler unternehmen, dann kann es nämlich passieren, dass Sie eine Begegnung der ganz besonderen Art erleben.
Opel Corsa A – von Kirchgängen und schweren Gasfüßen
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- Geschrieben von Stefan Müller
- Kategorie: Oldtimerreporter überregional
Nicht nur Kevin gefiel der Corsa GSI… 100 PS bei rund 830 Kilo Leergewicht sorgten für ordentlichen Vortrieb.
Foto: Opel /stellantis
...ja, ich höre den Aufschrei. Ein Opel Corsa A in einem Oldtimer-Magazin! Ist das nicht so, als ob man in einer Metzger-Postille über vegane Kochrezepte referieren würde? Darf sich der Corsa A „Oldie“ nennen? Nun, spätestens beim Anblick eines Corsas mit H-Kennzeichen wird klar, der darf das! Gleichzeitig wird auch klar, wie erschreckend schnell man alt wird… Fuhr der Corsa A nicht eben noch als Neuwagen durch die Gegend? Das Gedächtnis kramt und findet heraus, dass die letzten Corsa A 1993 neu vom spanischen Band rollen… die ersten bereits 1982! Die frühen Exemplare sind also amtliche Oldies, sofern sie noch existieren. Sind sie auch Oldies der Herzen? „Newies“ der Herzen sind sie ab 1982 allemal, wie hier bewiesen:
Oldtimer dürfen nach Paris - zu Treffen und Veranstaltungen
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- Geschrieben von Dieter Haehnel
- Kategorie: Franzosenblech.de
Mit Datum vom 28.Mai 2021 haben Polizeipräfektur und Stadtverwaltung von Paris in einem Erlass die Nutzung der Umweltzone neu gefasst.
Fahrzeuge ohne Umweltplakette oder mit den Umweltplaketten "Crit'Air" 4 und 5 dürfen die Umweltzone nicht befahren. Aber:
In Artikel 3 werden die diversen Ausnahmen, die einfahren dürfen, festgelegt, darunter diese für Oldtimerfreunde interessanten Regelungen:
- Ganz allgemein: Fahrzeuge, die im Rahmen von Veranstaltungen oder öffentlichen Straßendemonstrationen wirtschaftlicher, sportlicher oder kultureller Art verwendet werden, (also auch [angemeldete] Ausfahrten, Paraden, usw.)
- Fahrzeuge, deren Zulassungsbescheinigung den Vermerk "Sammlung" trägt,
Gemeint sind Fahrzeuge mit französischer Oldtimerzulassung und dem entsprechenden Vermerk "Collection" in den Zulassungspapieren (carte grise).
- Für Fahrzeuge über 30 Jahre, die im Rahmen einer Veranstaltung verwendet werden.
Heißt: Hier genügt das Alter der Fahrzeuge laut Erstzulassung in den Fahrzeugpapieren. So können Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gleichermaßen zu Oldtimer-Treffen nach Paris fahren, wie auch 30-jährige Oldtimer ohne H-Kennzeichen. Da sich für manch ein klassisches Fahrzeug die Anmeldung mit H-Kennzeichen nicht lohnt - weil zum Beispiel eine grüne Umweltplakette erteilt ist - können auch diese Autos zu Treffen in die Stadt einfahren. Die Polizei-Präfektur versichert zwar, dass entsprechende Veranstaltungen grundsätzlich bekannt sind, empfohlen wird aber, einen Nachweis der Veranstaltung mit sich zu führen.
Bild: Citroen / stellantis
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