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rote 07er NummerClaudia Evers fragt:
Dürfen Autos mit dem roten Oldtimer-Kennzeichen auch länger auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden oder gibt es da eine zeitliche Grenze wie zum Beispiel bei Anhängern?

Oldtimeranwalt Florian Feinen antwortet:
Das sog. 07-Kennzeichen darf

nur zu eingeschränkten Zwecken verwendet werden. Hierzu zählen Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen, Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten. Außerhalb der erlaubten Nutzung dürfen Fahrzeuge zudem nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden; die Zulassungsstellen können einen Nachweis über privaten Parkraum verlangen.
Foto: Thorsten Schmidt