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WEBoldtimeranwaltFeinenDass man Gutachten nicht zwingend vertrauen sollte, beweist der Fall eines falsch bewerteten und daraufhin völlig überteuert versteigerten Mercedes.
Oldtimeranwalt Dr. Florian Feinen berichtet aus der Praxis:
Im Rahmen der Notveräußerung eines sichergestellten Mercedes 230 SL wurde ein Wertgutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes erstellt. Der Gutachter führt unter anderem aus:  

"Das Fahrzeug wurde hinsichtlich der Originalität und des Allgemeinzustandes bewertet. Das Fahrzeug entspricht der Note 2- (Benotung nach Institut für Sachverständige IfS).

Der Marktwert wurde unter Berücksichtigung der Originalität, des Allgemeinzustandes, der gegebenenfalls durchgeführten und nachgewiesenen Restaurierungsarbeiten und der überregionalen Marktlage ermittelt.“ 60.000 € war das Ergebnis der Begutachtung.
Eine Besichtigung des Fahrzeugs durch Interessenten war nicht vorgesehen. Stattdessen wurde auf das als PDF-Dokument verfügbare Gutachten verwiesen. Auf Grundlage des Gutachtens wurde das Fahrzeug für 61.655 € versteigert.
Der tatsächliche Fahrzeugzustand weicht aber erheblich und offensichtlich von den gutachterlichen Stellungnahmen ab. Unter anderem war das Fahrzeug aufgrund erheblicher Durchrostungen nicht zulassungsfähig, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer wurde manipuliert.  Die Identifizierung des Fahrzeuges war daher nicht möglich. Es ist daher ein deutlicher Abschlag vom Fahrzeugwert vorzunehmen. Die Gutachterfehler beruhen auf grober Fahrlässigkeit.
Angesichts der Mängel sowie der unklaren Identität des Fahrzeugs geht das Gericht, gestützt auf das Gutachten des Gerichtssachverständigen von einem tatsächlichen Fahrzeugwert von 25.000 € aus.
Das Gericht sprach dem Kläger folglich einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Erstellung eines Wertgutachtens in Höhe von 36.655 € zu.
Das Urteil zeigt auf, dass es immer wieder zu fehlerhaften Begutachtungen kommt, man sich hiergegen jedoch zur Wehr setzen kann.