Ziemlich problematisch: Die H-Plaketten, die optisch wie Umweltplaketten wirken.
Bild: Oldtimerreporter
Jürgen Wieczoreck aus Potsdam will wissen:
Ich habe an der Windschutzscheibe diese blaue Spaßplakette mit dem H, die der grünen Plakette ähnelt. Bei einer Polizeikontrolle wurde das bemängelt. Ich dürfe damit nicht fahren, weil es der grünen Plakette zu ähnlich sei und zu Verwechslungen führen könne, zumal möglicherweise bald eine blaue Plakette kommt. Spätestens dann könne das auch eine Urkundenfälschung sein. Stimmt das?
Florian Feinen antwortet: Der Tatbestand der Urkundenfälschung kann...
...auf verschiedene Art verwirklicht werden. Als Beispiel ist das Verwenden einer unechten Urkunde zu nennen. Eine gefertigte Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen stammt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht. Sofern also der Eindruck erweckt wird, es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Plakette, könnte es sich tatsächlich um eine Urkundenfälschung handeln.